Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH


I. Geltungsbereich
1.  Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle
zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von
Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die
nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die
Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
2.  In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns
zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss
1.  Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen
durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der
bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir
diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3.  An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen
behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte
vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte
weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet
haben.

III. Zahlungsbedingungen

1.  Unsere  Preise  gelten  ab  Werk  ohne  Verpackung,  wenn  in  der
Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der
gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausweisen.
2.  Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung
zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug)
sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich
aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von
Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst
wird.
3.  Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen
Regelungen.
4.  Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit
1.  Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns
angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt
sind.  Ebenso  hat  der  Käufer  alle  ihm  obliegenden  Verpflichtungen
ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2.  Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft
i.S.v. 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von
uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses
an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere
Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
3.  Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften
Verletzung  einer  vertraglichen  Verpflichtungen,  deren  Erfüllung  die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht,
wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der
Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4.  Eine weiter gehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist
ausgeschlossen.
5.  Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies
für den Kunden zumutbar ist.
6.  Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des
entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit
Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
1.  Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir
werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und
Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten –
auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Käufers.
2.  Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer
hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3.  Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so
lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht
die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4.  Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung absichern.

VI. Mängelrüge und Gewährleistung
1.  Mängelrügen  aller Art,  auch  soweit sie  das  Fehlen  zugesicherter
Eigenschaften betreffen, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der
Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und konkret begründet eingehen.
Verdeckte Mängel sind sofort nach Feststellung zu rügen.
2.  Beanstandete Ware ist unverzüglich zur Prüfung der Mangelhaftigkeit zur
Verfügung zu stellen. Wir haben das Recht, beanstandete Teile an Ort und
Stelle zu besichtigen. Kosten für Versendung beanstandeter Ware an uns
ersetzen wir, wenn die Mangelhaftigkeit von uns anerkannt oder gerichtlich
festgestellt worden ist.
3.  Bei begründeter Mängelrüge können wir nach Ermessen den Mangel
beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
4.  Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mängelbeseitigung
oder die Ersatzlieferung trotz angemessener Nachfrist gescheitert ist. Das
gleiche gilt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist.
5.  Weitergehende  Ansprüche  sind  ausgeschlossen.  Die  Gewährleistung
gegenüber Privatpersonen endet mit Ablauf von 24 Monaten nach Empfang
der Ware, bei Kaufleuten nach 12 Monaten.
6.  Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatz auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.  Der Besteller ist verpflichtet, vor Vertragsschluss auf besondere Risiken,
atypische  Schadensmöglichkeiten  und  ungewöhnliche  Schadenshöhen
hinzuweisen.
8.  Sämtliche  Haftungsbeschränkungen  gelten  nicht  für  Ansprüche  im
Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit.

VII. Schutzrechte
1.  Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns
vom Auftraggeber überlassen werden, zu liefern haben, übernimmt der
Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung der
Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
2.  Sofern uns von einem Dritten, unter Berufung auf ein diesem gehörendes
Schutzrecht die Herstellung und die Lieferung von Gegenständen, die nach
den Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Auftraggebers angefertigt
werden, untersagt wird, sind wir, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet
zu  sein,  unter  Ausschluss  sämtlicher  Schadenersatzansprüche  des
Auftraggebers berechtigt, die Herstellungslieferung einzustellen und Ersatz der
aufgewendeten Kosten zu verlangen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns
von  Schadensersatzansprüchen  Dritter  wegen  der  Verletzung  von
Schutzrechten  unverzüglich  freizustellen.  Für  alle unmittelbaren  und
mittelbaren Schäden, die aus der Verletzung und Geltendmachung etwaiger
Schutzrecht überhaupt erwachsen, hat der Auftraggeber auf unsere
Anforderung hin einen angemessenen Vorschuss zu leisten und Kostenersatz
zu leisten.
3.  Eingesandte Muster, Zeichnungen, Filme und Daten werden nur auf Wunsch
zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zu Stande, so ist es uns erlaubt,
Muster, Zeichnungen, Filme und Daten zwölf Monate nach Abgabe des
Angebotes zu vernichten.
4.  Alle von uns gefertigten Entwürfe, Vorschläge, Modelle oder Muster sind unser
geistiges Eigentum. Wir behalten uns alle sich hieraus ergebenden Rechte
vor, insbesondere zur Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmuster und
dergleichen ebenso alle Rechte auf Vervielfältigung. Sämtliche Vorschläge,
Modelle, Muster etc dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem
Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm
geschlossenen Kaufverträgen bei Kaufleuten ist unser Firmensitz. Wir sind
jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz
zu verklagen.
2.  Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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